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Arbeit mit Dolmetschenden

Therapie mit Sprach- und Kulturmittlung

Eine besondere Herausforderung in der Psychotherapie mit geflüchteten Menschen ist häufig die Sprache. Können sich Therapeut*in und Patient*in nicht fließend auf einer gemeinsamen Sprache verständigen muss für eine gelingende Therapie ein*e Dolmetscher*in hinzugezogen werden. Viele Therapeut*innen sind anfangs skeptisch, was eine „Psychotherapie zu dritt“ angeht. Erfahrungen zeigen jedoch, dass eine gut aufeinander abgestimmte Arbeit zwischen Therapeut*in und Dolmetscher*in eine erfolgreiche Psychotherapie ermöglicht.

Die Behandlung kann nur so gut sein, wie die Dolmetscher*innen ihren Übersetzungstätigkeiten nachkommen. Ein Einsatz von geschulten Sprach- und Kulturmittler*innen ist unbedingt erforderlich, Verwandte oder Bekannte sollen nicht übersetzen.

Professionelle Sprachmittlung trägt maßgeblich dazu bei, eine vertrauensvolle Grundlage zu schaffen. Dabei geht es um die Wiedergabe des Sprechinhalts sowie um die Einbeziehung der kulturellen Dimension. 

 

Sprach- und Kulturmittlung
bei refugio thüringen e.V.

Wie kann Therapie mit Sprach- und Kulturmittlung gelingen?

Aus unserer langjährigen Erfahrung sind in der Arbeit mit Sprach- und Kulturmittler*innen folgende Faktoren zu beachten:

  • Hintergründe kultureller Konnotationen weitergeben.

  • Inhalt: Möglichst nahe am Inhalt übersetzen, der Inhalt ist wichtiger als die korrekte grammatische Übersetzung.

  • Kurz: Um kurze Sätze bitten!

  • Vorgespräch: Zum gegenseitigen Kennlernen wird vor dem Einsatz ein gemeinsames Gespräch geführt, in dem auch über Inhalt bzw. Ziel der Beratung / Therapie informiert wird

  • Die Verantwortung der Gesprächsführung liegt bei Therapeut*in!

  • Rollenklärung im Erstgespräch: Alle Infos sind für Therapeut*in bestimmt: „Ich werde alles was Sie sagen, weitergeben, weil es meine Pflicht ist!“.

  • Nachfrage: Wie kommt Klient*in mit Übersetzung zurecht?

  • Zurückgeben: Wenn Klient*in etwas nicht versteht, erklärt und antwortet Therapeut*in - nicht Dolmetscher*in!

  • Unparteilichkeit: Dolmetscher*in darf nicht zum „Verbündeten“ der Klient*in werden, Nachfragen: Warum soll etwas nicht übersetzt werden?

  • Nachbesprechung: Zeit nehmen zum Nachbesprechen der Therapiesitzung! Wo gab es Verständnisschwierigkeiten? Gab es kulturelle Aspekte, die im Gespräch eine Rolle gespielt haben?

  • Übersetzung: Informationen gehen direkt an Berater*in/ Therapeut*in ohne eigene Anmerkungen.

  • Verhältnis: In der Konstellation Patient*in / Therapeut*in / Dolmetscher*in  wirkt die Sprach- und Kulturmittlung an der Stärkung des Verhältnisses zwischen Therapeut*in und Patient*in mit.

Weiterführende Informationen

Wir empfehlen den Reader von NTFN „Psychotherapie zu Dritt“, in dem praxisnahe Tipps und Hinweise zu der Arbeit mit Dolmetscher*innen in der Therapie gegeben werden. Von der Antragsstellung für Therapie, der Beantragung der Übernahme von Kosten für die Sprach- und Kulturmittlung bis hin zu Präventionsmaßnahmen von Sekundärtraumatisierung von Sprach- und Kulturmittler*innen ist dort viel zu finden.

 

Beantragung Kostenübernahme von Sprach- und Kulturmittlung in der Psychotherapie 

Die Krankenkassen übernehmen keine Kosten für in einer ambulanten Psychotherapie benötigte Übersetzung. Dies hat sich auch mit Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in Thüringen nicht geändert. Über die Bewilligung einer Kostenübernahme von Dolmetschleistungen entscheiden weiterhin die Sozialämter. Leider gibt es hierfür keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen. Die Entscheidung liegt in den Händen der einzelnen Behörden. Je nach Aufenthaltsstatus der beantragenden Person ist bei der Beantragung der Kostenübernahme auf unterschiedliche Gesetzesparagraphen zu verweisen.

  • Asylbewerber*innen, die weniger als 18 Monate in Deutschland sind (noch im Verfahren, mit Duldung und ausreisepflichtige Ausländer*innen)

Für diese Gruppe kann unter Bezug auf §§ 4 und 6 AsylbLG die Kostenübernahme von Übersetzungsleistungen beantragt werden.

  • Asylbewerber*innen, die länger als 18 Monate in Deutschland sind (noch im Verfahren, mit Duldung und ausreisepflichtige Ausländer*innen) und Analogleistungen nach § 2 AsylbLG beziehen

Für diese Gruppe kann unter Bezug auf § 73 S. 1 SGB XII die Kostenübernahme von Übersetzungsleistungen beantragt werden.

  • Anerkannte Asylbewerber*innen im ALGII-Bezug (Geflüchtete mit Asylrecht, Flüchtlingsstatus, subsidiärer Schutz)

Hier kann im Einzelfall versucht werden, über § 21 Abs. 6 SGB II eine Kostenübernahme als Mehrbedarf beim Jobcenter oder Sozialamt zu beantragen.

Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier:

Wo finde ich eine Dolmetscher*in?

Es gibt verschiedene Anlaufstellen für kompetente Sprach- und Kulturmittler*innen:

  • SprIntpool Thüringen
    SprIntpool vermittelt schnell und unkompliziert Sprachmittler*innen für 29 verschiedene Sprachen und Dialekte. Mehr Infos finden Sie unter 
    www.ibs-thueringen.de/project/sprintpool-thueringen/

  • Videodolmetschen
    Das Landesprogramm Dolmetschen des Freistaats Thüringen bietet sozialen Einrichtungen, Behörden, Kliniken und vielen mehr die Möglichkeit, kostenlos und schnell auf Videodolmetschen zu zugreifen. Informationen über das Programm und ob Sie zur Nutzung berechtigt sind finden Sie unter: Landesprogramm Dolmetschen

  • Sprach- und Kulturmittler*innen von REFUGIO
    Auch wir von REFUGIO Thüringen haben mittlerweile einen großen Pool an Sprach- und Kulturmittler*innen, welche Übersetzungserfahrung im psychotherapeutischen Setting besitzen. Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
     

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