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Therapie mit geflüchteten Menschen

Besondere Belastungen von Geflüchteten?

Die psychischen Belastungen von Geflüchteten sind gekennzeichnet von ihren Fluchtgründen, der Fluchtgeschichte sowie dem Ankommen in einem anderen Land. Konkrete Erfahrungen können dabei sein:

  • Kriminelle Schlepper, Vergewaltigung, Hunger und Durst, Todesgefahren, 

  • Verfolgungs-, Gefängnis- und Lagererfahrung

  • Trennung und Verlust von Bezugspersonen

  • UMF: Zwangsrekrutierung als Kindersoldaten, weibliche Genitalverstümmelung, familiäre Gewalt, Kinderzwangsarbeit, Zwangsverheiratung

  • Ungewissheit der Anerkennung als Flüchtling im Aufnahmeland

  • Diskriminierungserfahrungen

 

Viele Therapeut*innen haben Bedenken, mit Geflüchteten zu arbeiten, da sie sich selbst nicht als Expert*innen für Traumatherapie sehen bzw. Respekt vor der sehr belastenden Arbeit haben oder einen bürokratischen Mehraufwand wegen aufenthaltsrechtlicher Unklarheiten befürchten (nähere Infos dazu siehe Arbeit mit Dolmetschenden). 

Häufig geht es in der Therapie um Stabilisierung und nicht unbedingt ausschließlich um Traumabewältigung. Die meisten approbierten Psychotherapeut*innen bringen daher das Handwerkszeug mit, auch mit Geflüchteten zu arbeiten. Für Fragen und weitere Bedenken können Sie sich gern an uns wenden.

 

Arbeitshilfe

Eine Arbeitshilfe zu dem Thema „Flüchtlinge in unserer Praxis“ mit Informationen für Ärzt*innnen und Psychotherapeut*innen veröffentlicht von der BAfF finden Sie hier.

 

Beantragung einer Therapie

Seit 2017 erhalten asylsuchende Menschen in Thüringen die elektronische Gesundheitskarte. Mit dieser können sie direkt zum Arzt gehen und dort behandelt werden. Psychotherapeutische Behandlung wird seitdem von den Krankenkassen entsprechend ihrer Grundsätze und der offiziellen Psychotherapie-Richtlinie bewilligt.

Bei Bedarf einer psychotherapeutischen Behandlung ist eine Diagnose durch eine*n Psychotherapeuten*in einzuholen, welcher an die Krankenkasse weitergeleitet wird. Diese entscheidet dann über die Bewilligung der Therapie.

Auch wenn asylsuchende Menschen somit in der Theorie Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung besitzen, gestaltet sich die Praxis oft schwierig: Zum einen sind die Kapazitäten psychotherapeutischer Versorgung in Thüringen nicht ausreichend, was häufig zu langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz führt. Zum anderen kommt für Personen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen das Hindernis der Kostenübernahme für Dolmetschende hinzu (nähere Infos dazu siehe Arbeit mit Dolmetschenden) .

Arbeitshilfen der BAfF und des BumF unterstützen dabei, die Kostenübernahe der Therapie von minderjährigen Geflüchteten und jungen Volljährigen zu beantragen.

Stellungnahmen schreiben

Um zu innerer Stabilität zu gelangen ist ein gewisses Maß an äußerer Sicherheit notwendig. Für viele geflüchtete Menschen ist es somit grundlegend wichtig, dass Stellungnahmen zu ihrer psychischen Gesundheit geschrieben werden, um sie u.a. in aufenthaltssichernden Schritten zu unterstützen. Des Weiteren sind fundierte Stellungnahmen erforderlich, damit den besonderen Bedarfen versehrter Personen (z.B. in Hinblick auf Unterbringung oder medizinische Versorgung) Rechnung getragen werden kann. 

 

Das Zentrum Überleben stellt ausführliche Informationen zu dem Thema online zur Verfügung.

Außerdem finden Sie unter diesem Link Standards zur Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen (in aufenthaltsrechtlichen Verfahren), sowie auf der Seite des Flüchtlingsrates kurz zusammengefasst Hinweise zu dem Schreiben von Attesten von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen.

 

In der Broschüre„Flüchtlinge in unserer Praxis“ der BAfF werden hilfreiche Praxisnahe Tipps zum Erstellen von Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Dort heißt es (auf Seite 46) unter anderem:

„Solche Atteste oder Stellungnahmen müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen, um in den aufenthaltsrechtlichen Verfahren Bestand zu haben. Sie sollten folgende Informationen enthalten:

  • Seit wann sind die Betroffenen in Behandlung, wann wurden sie untersucht?

  • Welche Angaben machten sie selbst zu Fluchtgründen/ Gewalterlebnissen? (Wichtig ist, immer die Aussagen der PatientInnen von fremdanamnestischen Angaben und eigenen Eindrücken zu trennen)

  • Liegen ggf. fremdanamnestische Daten oder Dokumente vor?

  • Beschwerdeschilderung der Betroffenen

  • Eigener Befund

  • Diagnose, ggf. Differentialdiagnose

  • Eigene durchgeführte Behandlung

  • Weitere Behandlungsbedürftigkeit und Prognose

  • Ggf. welche Anforderungen an die Gestaltung der Lebensumstände (Nähe der Familie o. ä.) ergeben sich aus dem Krankheitsbild?

  • Sofern erforderlich und gefragt: prognostische Einschätzung, wie sich eine (erzwungene) Rückkehr in das Herkunftsland auf die gesundheitlichen Störungen auswirken würde.“
     

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